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Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) vom 29.4.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.9.2014.

Der erste Teil der AO-SF (sonderpädagogische Förderung) gliedert sich in sieben Abschnitte:

  • 1. Grundlagen
  • 2. Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort
  • 3. Gemeinsame Bestimmungen für die Bildungsgänge
  • 4. Einzelne Förderschwerpunkte
  • 5. Zieldifferenter Bildungsgang Lernen
  • 6. Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung
  • 7. Schüler:innen mit Autismus-Spektrum-Störungen

Die AO-SF bildet damit die Rechtsgrundlage für die entsprechenden Kapitel dieser Arbeitshilfen. Sie ist auf dieser Seite zu finden und im Internet abrufbar unter:

https://bass.schul-welt.de/6225.htm#menuheader

Die Unterrichtsvorgaben: Lehrpläne und Richtlinien

Die Grundlage des Unterrichts bilden die Richtlinien und Rahmenvorgaben NRW für die Fächer der jeweiligen Schulform, die das Kind besucht. In der Grundschule wird zudem in der Ausbildungsordnung für die Grundschule (AO-GS) der Bildungsgang geregelt. Für die weiterführende Schule gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI).

Für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt zudem die Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

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