Sonderpädagogische Förderung kann in verschiedenen Förderschwerpunkten zielgleich (führt zum gleichen Abschluss wie die Regelschule) oder zieldifferent (führt zu einem eigenen Abschluss) erfolgen:
Förderschwerpunkt | zieldifferent | zielgleich | Mögliche Abschlüsse |
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Körperliche und motorische Entwicklung | Alle | ||
Hören und Kommunikation (Hörschädigungen und Gehörlosigkeit) | Alle | ||
Sehen (Sehbehinderungen und Blindheit) | Alle | ||
Sprache | Alle | ||
Emotionale und soziale Entwicklung | Alle | ||
Lernen | „Hauptschulabschluss nach Kl.9“, Förderschulabschluss „Lernen“ | ||
Geistige Entwicklung | Förderschulabschluss „Geistige Entwicklung“ |
Grundlage für den Unterricht sind die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer. Darin werden für jedes Fach für bestimmte Klassenstufen Erwartungen formuliert, welche Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen die Schüler:innen erreichen sollen. Dabei orientieren sich die Lehrpläne an den „Bildungsstandards“, die die KultusministerInnen der Länder beschließen. Grundsätzlich gelten diese Vorgaben auch für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Allerdings gibt es Schüler:innen, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer nachhaltigen Lernstörung nicht in der Lage sind, die in den Lehrplänen formulierten Ziele zu erreichen, die also nicht „zielgleich“ unterrichtet werden können. Diese Schüler:innen werden dann „zieldifferent“ unterrichtet. Bei den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung ist dies grundsätzlich der Fall, in den übrigen Förderschwerpunkten kann bei Bedarf ein entsprechender zieldifferenter Bildungsgang festgelegt werden. Grundlage für diese „zieldifferente“ Förderung sind individuelle Förderpläne, die von den Lehrkräften für diese Schüler:innen erstellt werden. Denn auch in dieser Gruppe ist das Leistungsvermögen durchaus unterschiedlich, sind in verschiedenen Bereichen Stärken und Kompetenzen oder eben Förderbedarfe vorhanden. Die Aufgabe der allgemeinen Schulen ist es, möglichst häufig Lernsituationen zu schaffen, in denen die Kinder zwar mit unterschiedlichen Lernzielen oder Leistungsniveaus, aber doch an gemeinsamen Themen oder Inhalten arbeiten. Versetzungsregelungen gelten für Kinder mit zieldifferenter Förderung nicht. Eine Versetzung findet nicht statt und damit auch keine Wiederholung einer Klasse. Es erfolgt lediglich der Übergang in die nächste Klasse beziehungsweise Lernstufe. Eine erfolgreiche Förderung und eine entsprechende persönliche Entwicklung der Schüler:innen kann dazu führen, dass einzelne von ihnen wieder an die Lernziele der allgemeinen Schulen herangeführt werden und sie die Schulabschlüsse dieser Schulen (evtl. besser, weil ehrlicher: „den Hauptschulabschluss“) erreichen. Bei einer geistigen Behinderung ist dies allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar.
Oft ist die Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt eindeutig.
Es gibt aber einige „Spezialfälle“: So wird bei Hörschädigungen durch die Schulaufsichtsbehörde auf Grundlage des Gutachtens festgestellt, ob es sich um Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit handelt, und bei Sehschädigungen, ob es sich um Sehbehinderung oder Blindheit handelt.
Auch im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen kann es zu Feststellung mehrerer Förderschwerpunkte kommen. In diesem Fall bestimmt ebenfalls die Schulaufsichtsbehörde den vorrangigen Förderschwerpunkt. Eine Kombination aus dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsgang Lernen ist durchaus ebenso möglich, wie die Kombination aus dem Förderschwerpunkt Sprache und dem Bildungsgang Lernen.