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Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wurden früher ausschließlich in Förderschulen unterrichtet. Während in den 70er Jahren schulpolitisch die einen stolz waren, allen Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen, haderten andere mit der Aussonderung (Segregation). So wurden an einigen ausgewählten Schulen einigen anhand bestimmter Kriterien ausgewählten Schüler:innen der Besuch einer Regelschule ermöglicht. Innerhalb der Systeme hatten sie jedoch oft eine deutliche Außenseiterposition, wenn sie z.B. häufig in Kleingruppen in anderen Räumen beschult wurden (Integration).

Inzwischen haben alle Erziehungsberechtigten und ihre Kinder einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Beschulung an einer Regelschule, unabhängig von der Art des Unterstützungsbedarfes(Inklusion).

So werden in den Regelschulen mittlerweile Schüler:innen mit allen den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen auf der Grundlage der Lehrpläne für die Unterrichtsfächer oder nötigenfalls an Individualzielen orientiert unterrichtet.

Die Stadt Hagen hat sich schon frühzeitig zu der neuen Aufgabe bekannt und zunächst alle Hagener Grundschulen, dann alle Hagener Schulen mit einer Sekundarstufe I per Ratsbeschluss zu Orten gemeinsamen Lernens erklärt. Während Haupt- & Real-/Gesamt- und Sekundarschulen grundsätzlich Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, nehmen sich Gymnasien nach Absprache in Einzelfällen dieser Aufgabe an.

Im Primarbereich erfolgt in der Regel einfach die Anmeldung an der gewünschten Grundschule. Im Übergang von Klasse 4 nach 5 werden nach einer ausführlichen Beratung den Schüler:innen im November freie Plätze an den Weiterführenden Schulen vorgehalten und angeboten. So ist gewährleistet, dass jedes Kind mit Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus der Grundschule zur weiterführenden Regelschule gehen kann. An welchen Schulen die Aufnahme konkret erfolgen kann, wird jedes Jahr neu entschieden.

Da die Förderung an der Regelschule und an der Förderschule als gleichwertig, aber nicht unbedingt als gleichartig angesehen werden kann, besteht auf Antrag die Möglichkeit in das jeweils andere System zu wechseln, wenn dort Schulplätze frei sind.

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