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Für manche Schüler:innen wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte

  • 1. Lernen,
  • 2. Sprache,
  • 3. Emotionale und soziale Entwicklung, darüber hinaus die Förderschwerpunkte
  • 4. Hören und Kommunikation,
  • 5. Sehen,
  • 6. Geistige Entwicklung,
  • 7. Körperliche und motorische Entwicklung.

Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.

Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind:

  • 1. die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen)
  • 2. die Förderschulen,
  • 3. die Schulen für Kranke

Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen in der Regel in der allgemeinen Schule statt.

Grundsätzlich stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, über den die zuständige Schulaufsicht entscheidet. Besteht dieser Bedarf, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.

Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Nötigenfalls wird auf Antrag hier der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.

Förderschulen können auch als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach zusammengefasst. Diese können in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absatz 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt, aber auch an verschiedenen Teilstandorten unter einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst werden.

(Quelle: Bildungsportal NRW, https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html)

Förderschulen in Hagen

In Hagen befinden sich verschiedene Förderschulen zu einigen der genannten Schwerpunkte:

Förderschwerpunkt Schulen
Lernen Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
-Primarstufe und Sekundarstufe 1-
Eugen-Richter-Straße 77-79
58089 Hagen
Tel.: 335063
Fritz-Reuter-Förderschule
-Primarstufe und Sekundarstufe 1-
Kapellenstraße 75
58099 Hagen
Tel.: 4833290
Sprache Erich-Kästner- Schule
-Primarstufe-
Berchumer Str. 68
58093 Hagen
Tel.: 81156
Emotionale und soziale Entwicklung Wilhelm-Busch-Schule
Obernahmer Str. 9
58119 Hagen (Stadtteil: Hohenlimburg)
Tel.: 02334/442250
Geistige Entwicklung Gustav-Heinemann-Schule
-Primarstufe und Sekundarstufe I und II-
Franzstraße 79
58091 Hagen
Tel.: 72766
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