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Der Begriff Inklusion wird in den verschiedenen Lebensbereichen unterschiedlich definiert. Allgemein ist damit ein barrierefreies, gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen in gegenseitiger Wertschätzung gemeint. Im schulischen Kontext ist der Begriff enger gefasst:

Mit Inklusion wird das Gemeinsame Lernen von Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Förderschwerpunkt innerhalb der Regelschule von der Grundschule bis zum Schulabschluss als Alternative zum Besuch einer Förderschule bezeichnet. Die Regelungen hierzu finden sich im Schulgesetz NRW und in der AO-SF, der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung, in der die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen (sehgeschädigt oder blind), Hören und Kommunikation (schwerhörig oder gehörlos) sowie die Autismus-Spektrum-Störung (kurz: ASS) definiert werden. Lehrer:innen arbeiten auf dieser Grundlage eng mit den Eltern zusammen, um den Unterricht und z.B. den Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I und später in ein Berufskolleg oder in die Welt der Arbeit bestmöglich zu gestalten. Sie werden dabei vom Inklusionsteam im Schulamt der Stadt Hagen unterstützt.

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