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Unterricht bzw. Förderung unterliegt einem immer wiederkehrenden Ablauf auf der Grundlage einer wertschätzenden Einstellung dem Menschen allgemein gegenüber:

(Grafik aus: MSB NRW: „Auf dem Weg zur inklusiven Schule. Moderationsmaterialien“)

Diagnostik ist in jeder (bewussten) Erziehung und Bildung enthalten.

Grundsätzlich zielt Diagnostik auf einen Erkenntnisgewinn, die Unterscheidung bzw die unterscheidende Beurteilung ab (z.B. Klassenarbeiten, unterrichtliche Beurteilungsbögen).

Im engeren Sinne ist die Untersuchung einer bestimmten Fragestellung im medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Bereich mit Hilfe von diagnostischen Verfahren gemeint (z.B. Intelligenz- oder Konzentrationstests).

In beiden Bedeutungen ist Diagnostik ein wichtiges Element auch im schulischen Kontext, denn als Entscheidungshilfe ermöglicht sie eine verbesserte Passung von Erziehung, Unterricht und Förderung.

Diagnostik, der die unterschiedlichsten Methoden zugrunde liegen kann, dient in Bezug auf verschiedenste Fragestellungen der Informationsgewinnung und der daraus resultierenden Zustandsveränderung.

Testverfahren

Bezüglich der Testverfahren wird grundsätzlich unterschieden zwischen

  • 1. Schulleistungstest
  • 2. Psychologischen Tests
1. Schulleistungstests

Schulleistungstests wie die Hamburger Schreibprobe, das Münsteraner Sprachscreening, „ELFE“ (Deutsch) oder dem Heidelberger Rechentest oder „Kalkulie (Mathe) – um ohne Wertung nur einige zu nennen – können und dürfen anhand der Testunterlagen von den Lehrkräften der Regelschule durchgeführt werden. Sie können eine wichtige Grundlage zur Planung der weiteren Förderung darstellen. Auch einige Einschätzlisten zum Arbeits- und Sozialverhalten sind frei verfügbar. Da sie allerdings von Hause aus nicht objektiv sind, sondern letztlich auf der Beobachtung und Meinung eines Einzelnen, in der Regel der Lehrkraft, basieren, sollten sie mit Vorsicht eingesetzt werden. Es besteht die Gefahr einer (vorschnellen) Festschreibung negativer Eigenschaften auf einen Schüler oder eine Schülerin, was letztlich als self-fulfilling prophecy ungünstige Auswirkungen haben kann.

2. Psychologische Tests

Psychologische Tests versprechen z.B. den Entwicklungsstand, die Intelligenz, die Konzentrationsfähigkeit zu messen. Sie dürfen ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften angewendet werden. Dies sind Psychologen oder im schulischen Kontext im Zusammenhang mit der Beauftragung, ein Gutachten gemäß AO-SF zu erstellen, auch die Sonderpädagogischen Lehrkräfte. Hier wird der Einzelwert mit dem Wert einer Bezugsgruppe (Alter oder Klasse) verglichen und auf dieser Grundlage die Leistung des Einzelnen gewertet. Die Verfahren sind sehr umfänglich, teilweise sehr kompliziert und die Einhaltung aller vorgegebenen Rahmenbedingungen ist die Grundlage für eine valide Auswertung. Da diese aber häufig - zumindest als einer unter mehreren Gesichtspunkten – eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen bildet, ist die Sicherung einer korrekten Durchführung Pflicht.