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Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von Problemen mit dem Lernen, dem Sprechen oder dem Verhalten besondere Unterstützung benötigt, kann eine weiterführende Abklärung der Ursachen und eine sonderpädagogische Förderung notwendig sein.

In diesem Fall stellen die Eltern einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung. Dies ist jederzeit, sogar bereits bei der Anmeldung des schulpflichtigen Kindes, möglich. Die Eltern wenden sich hierfür an die gewählte Grundschule oder in einigen Fällen an die Förderschule.

Ein Handlungsbedarf kann in einer Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit), einer Geistigen Behinderung, einer Körperbehinderung, in Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit), in Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung) und/oder in .Autismus-Spektrum-Störungen begründet sein.

In einigen Fällen kann auch die Schule eine Überprüfung des Kindes beantragen. Dann werden vorher aber auf jeden Fall die Eltern informiert. Nach der 6. Klasse ist ein Antrag nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Wenn der Antrag genehmigt wird, muss ein Gutachten erstellt werden.

Eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule sprechen nochmal mit den Erziehungsberechtigten über das Verfahren. Dann beobachten sie das Kind und führen verschiedene Tests durch. Auch ein schulärztliches Gutachten kann nötig sein.

Zum Abschluss wird nochmals ein Elterngespräch geführt, um gemeinsam die Ergebnisse zu besprechen. Nun wird auch über die weitere Beschulung beraten: An welcher Schule ist das Kind am besten ausgehoben? Was kann zusätzlich noch unternommen werden? Wo gibt es weitere Hilfen?

In dem Gutachten wird vermerkt, ob die Eltern die Beschulung an der Regelschule wünschen oder ob das Kind zur Förderschule gehen soll.

Dann wird das Gutachten zur zuständigen Schulaufsichtsbehörde geschickt. Diese entscheidet normalerweise dem Wunsch der Eltern entsprechend. Nur in einigen Fällen werden diese nochmal eingeladen, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu gelangen.

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt dann in den Förderschwerpunkten

  • 1. Lernen
  • 2. Sprache
  • 3. Emotionale und soziale Entwicklung
  • 4. Hören und Kommunikation
  • 5. Sehen
  • 6. Geistige Entwicklung
  • 7. Körperliche und motorische Entwicklung

Die Feststellung des jeweiligen Förderschwerpunktes nimmt Einfluss auf die Förderung und die Versetzungsordnung:

Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Hören und Kommunikation
Sehen
Körperliche und motorische Entwicklung
Zielgleich / Wie die Mitschüler Leistungsbewertung mit Zensuren
Versetzung/Verbleib in einer Klassenstufe
Regelschulabschlüsse
Lernen
Geistige Entwicklung
Zieldifferent / individuell Keine Zensuren
Keine Versetzung/Verbleib in einer Klassenstufe
Abschluss der Förderschule Lernen oder der Förderschule Geistige Entwicklung